NEUER BONUS für Bauwerksbegrünung
Förderung der thermischen Sanierung und im Neubau von gewerblich genutzten Gebäuden
Eine Förderung des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie – aus Mitteln der Umweltförderung im Inland managed by Kommunalkredit Public Consulting
Thermische Gebäudesanierung für Betriebe
Allgemeines in Kürze
Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes von betrieblich genutzten Gebäuden, die älter als 20 Jahre sind. Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen. Die Förderungshöhe ist abhängig von der Sanierungsqualität und beträgt bis zu 50 % der förderungsfähigen Kosten.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Verbesserung des Wärmeschutzes von betrieblich genutzten Gebäuden. Zweck der Förderung ist die Reduktion des Energieverbrauchs sowie die Reduktion von Treibhausgasemissionen. Das betroffene Gebäude muss älter als 20 Jahre sein. Das Datum der Baubewilligung muss vor dem 01.01.2000 liegen.
Förderungsfähige Kosten
Zur Ermittlung der Förderung werden die Kosten für Material, Montage und Planung für das thermische Gebäudesanierungsprojekt anerkannt.
Förderungsfähige Bauwerksbegrünungen
- hinterlüftete Fassadensysteme (bis zu maximal 150 Euro/m² Investitionskosten)
- hinterlüftete Fassadenschalungen (bis zu maximal 100 Euro/m² Investitionskosten)
- Fassadenbegrünung (bis zu maximal 150 Euro/m² Investitionskosten)
- Extensive Dachbegrünung
Eine detaillierte Auflistung mit förderungsfähigen Projektteilen findest Du hier.
Neubau in energieeffizienter Bauweise
Allgemeines in Kürze
Gefördert wird der Neubau von betrieblich genutzten Gebäuden in energieeffizienter Bauweise, die die Anforderungen der OIB-Richtlinie erheblich unterschreiten. Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen. Die Förderung beträgt bis zu 30 % der förderungsfähigen Investitionsmehrkosten.
Was wird gefördert?
Gefördert werden betrieblich genutzte Neubauten, welche die Anforderung der OIB Richtlinie 6 (Stand 2015 oder 2019) für den Heizwärmebedarf um zumindest 15 % unterschreiten. Dementsprechend muss gemäß Energieausweis für den geplanten Neubau folgender referenzierter Heizwärmebedarf (HWB Ref, RK angegeben in kWh/m²a) erreicht oder unterschritten werden:
HWB Ref, RK ≤ 14 ∙ (1+3/lc) x Hcorr wenn gleichzeitig fGEE ≤ 0,75 (Gesamt-Energieeffizienz-Faktor laut Energieausweis)
Förderungsfähige Kosten
Die förderungsfähigen Kosten setzen sich aus den Kosten für Material sowie den zugehörigen Montage- und Planungsleistungen zusammen.
Förderungsfähige Bauwerksbegrünungen
- hinterlüftete Fassadensysteme (bis zu maximal 150 Euro/m² Investitionskosten)
- hinterlüftete Fassadenschalungen (bis zu maximal 100 Euro/m² Investitionskosten)
- Fassadenbegrünung (bis zu maximal 150 Euro/m² Investitionskosten)
- Extensive Dachbegrünung
Antragstellung und Kontakt
Zum Online-Antrag: www.sanierung20.at
Eine Einreichung ist bis zur Ausschöpfung der Budgetmittel möglich. Die MitarbeiterInnen der KPC stehen Dir gerne beratend zur Seite und informieren Dich auch über weitere Förderungsmöglichkeiten des Bundes und der Länder.
Serviceteam
Thermische Gebäudesanierung: DW 712
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9 | 1090 Wien
T +43 1 /31 6 31– DW | F: DW 712
umwelt@kommunalkredit.at
Serviceteam Neubau in energieeffizienter Bauweise: DW 712
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9 | 1090 Wien
T +43 1 /31 6 31-DW | F: DW 104
umwelt@kommunalkredit.at
(veröffentlicht 07.07.2020)