Naturschutz

EU-Gesetz zur Wiederherstellung der Natur

Wir lieben grün, und nun steht es fest – es wird eine Verordnung zur Wiederherstellung der Natur geben! Das EU Parlament fordert Wiederherstellungsmaßnahmen. Das EU-Gesetz soll zur Wiederherstellung der Natur, insbesondere die Entwicklung städtischer Grünflächen und die Begrünung von Dächern und Außenwänden dienen!

Der Vorschlag für ein Gesetz zur Wiederherstellung der Natur ist ein wichtiger Schritt, um den Kollaps von Ökosystemen zu verhindern und den schlimmsten Auswirkungen des Klimawandels und des Biodiversitätsverlusts vorzubeugen. Im IPCC-Bericht 2022 wurde insbesondere hervorgehoben, dass der Welt und Europa nur noch ein kurzes Zeitfenster bleibt, um eine lebenswerte Zukunft zu sichern, da sich die Wetter- und Klimaextreme häufen und irreversible Auswirkungen mit sich bringen, die über die Anpassungsfähigkeit der natürlichen und vom Menschen geschaffenen Systeme hinausgehen. Im Bericht werden dringend Maßnahmen zur Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme gefordert, um die Auswirkungen des Klimawandels vor allem durch die Wiederherstellung geschädigter Feuchtgebiete und Flüsse, Wälder und landwirtschaftlicher Ökosysteme zu mindern. Die EU Kommission hebt die Erfordernis hervor, naturbasierte Lösungen zu fördern, und erkennt an, dass eine kosteneffiziente Anpassung an den Klimawandel durch den Schutz und die:

  • Wiederherstellung von Feuchtgebieten und Torfmooren sowie Küsten- und Meeresökosystemen,
  • Entwicklung städtischer Grünflächen und
  • Begrünung von Dächern und Außenwänden
  • Förderung und nachhaltige Bewirtschaftung von Wäldern und landwirtschaftlichen Flächen

erzielt werden kann. Durch eine größere Zahl von Ökosystemen mit großer biologischer Vielfalt erhöht sich die Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel und es stehen effizientere Mittel für Katastrophenvorsorge und  schutz zur Verfügung.

Die Klimapolitik der Union wird derzeit überarbeitet, um dem in der Verordnung (EU) 2021/1119 vorgeschlagenen Fahrplan zur Senkung der Nettotreibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber dem Stand von 1990 zu folgen. Insbesondere zielt der Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/841 und (EU) 2018/1999  darauf ab, den Beitrag des Landnutzungssektors zum allgemeinen Klimaziel für 2030 zu stärken; außerdem werden durch den Vorschlag die Ziele in Bezug auf die Anrechnung der Emissionen und des Abbaus von Treibhausgasen im Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF) an die entsprechenden Biodiversitätsinitiativen angepasst.

 

In dem Vorschlag wird hervorgehoben, dass natürliche Kohlenstoffsenken geschützt und ausgeweitet, die Verbesserung der Widerstandsfähigkeit der Ökosysteme gegenüber dem Klimawandel verbessert, die Wiederherstellung geschädigter Flächen und Ökosysteme wiederhergestellt und Torfmooren wiedervernässt werden müssen.

 

Ferner zielt der Vorschlag darauf ab, die Überwachung und Berichterstattung im Bereich der Emissionen und des Abbaus von Treibhausgasen für Gebiete, in denen Schutz- und Wiederherstellungsmaßnahmen durchgeführt werden, zu verbessern. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass die Ökosysteme in allen Flächenkategorien einschließlich Wäldern, Grünland, Ackerflächen und Feuchtgebieten in einem guten Zustand sind, um eine effektive Abscheidung und Speicherung von CO2 zu ermöglichen.

Die EU-Abgeordneten betonen, dass die Wiederherstellung der Ökosysteme der Schlüssel zur Bekämpfung des Klimawandels und des Verlusts der biologischen Vielfalt ist und die Risiken für die Ernährungssicherheit verringert. Neue Gesetz sollen dazu beitragen die internationalen Verpflichtungen der EU zu erfüllen, insbesondere den globalen Biodiversitätsrahmen der Vereinten Nationen. Die biologische Vielfalt in Europa geht zurück und die Schädigung der Ökosysteme in Europa schreitet voran. Ein großer Teil der nach den geltenden Rechtsvorschriften geschützten Lebensräume (81 %) befindet sich in einem unzureichenden oder schlechten Zustand.

Mit der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030, die Teil des europäischen Grünen Deals ist, wird das Ziel verfolgt, die biologische Vielfalt Europas bis 2030 mit einem ambitionierten EU-Plan zur Wiederherstellung der Natur auf den Weg der Erholung zu führen. Die Stärkung des bestehenden Rechtsrahmens zur wirksameren Bewältigung der größten Belastungen und Umsetzungslücken ist ein zentraler Bestandteil des Plans. Die Rechtsgrundlage für diesen Vorschlag ist Artikel 192 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, in dem festgelegt ist, wie Artikel 191 des Vertrags anzuwenden ist. In Artikel 191 des Vertrags sind die Ziele der Umweltpolitik der Union festgelegt:

– Erhaltung und Schutz der Umwelt sowie Verbesserung ihrer Qualität,
– Schutz der menschlichen Gesundheit,
– umsichtige und rationelle Verwendung der natürlichen Ressourcen,
– Förderung von Maßnahmen auf internationaler Ebene zur Bewältigung regionaler oder globaler Umweltprobleme und insbesondere zur Bekämpfung des Klimawandels.

 

Richtungsweisende Vorschläge zur Wiederherstellung der Natur (europa.eu)

EU-Klimagesetz: Abgeordnete billigen Einigung über klimaneutrale EU bis 2050 | Aktuelles | Europäisches Parlament (europa.eu)

EU-Klimaneutralität bis 2050: Europäisches Parlament erzielt Einigung mit Rat | Aktuelles | Europäisches Parlament (europa.eu)

Verordnung über die Wiederherstellung der Natur (europa.eu)

GrünstattGrau wird ermöglicht durch

Logo vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Logo von FFG
Logo Stadt der Zukunft Innovationslabor

und ist

Logo klimaaktiv Partner
Logo ANKOE

gelistet

Stadt der Zukunft ist ein Forschungs- und Technologieprogramm des Bundesministeriums für Klimaschutzes BMK. Es wird im Auftrag des BMKs von der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft gemeinsam mit der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH und der Österreichischen Gesellschaft für Umwelt und Technik ÖGUT abgewickelt.

Nach Oben