Förderungen
Um Bauwerksbegrünungen qualitätsgesichert umsetzen zu können, sind klare Vorgaben und Förderungen von Seiten der öffentlichen Hand als auch Mindeststandards aus der Wirtschaft hilfreich. Der nachfolgende Überblick ist in Ausarbeitung und wird laufend mit aktuellen Entwicklungen ergänzt.

Förderungen für die Umsetzung können in ganz Österreich ein Teil der Wohnbauförderung sein (Zuschlagspunkte) oder auch direkt von Seiten der Städte in eigenen Fördertöpfen (Begrünungsmaßnahmen) für unterschiedliche Zielgruppen ausgeschüttet werden.
Förderungen in folgenden Städten verfügbar: Graz, Linz, Baden Horn, Mödling, Traun, Eisenstadt, Wieselburg, Feldkirch
Wien: Wien Begrünung, Fassadenbegrünung straßenseitig Stadt Wien, Innenhofbegrünung Stadt Wien, Dachbegrünung Stadt Wien , Förderung von Solargründächern Stadt Wien
Bundesländer mit Förderungen: Burgenland, Kärnten, Niederösterreich
Förderung betrieblich genutzter Neubauten in energieeffizienter Bauweise für Betriebe und Gemeinden (KPC, BMK) – (u. A. extensive Dachbegrünung, Fassadenbegrünungen bis zu 150€/m²)
Förderung von thermischen Gebäudesanierungen für Betriebe und Gemeinden (KPC, BMK) – (u. A. extensive Dachbegrünung, Fassadenbegrünungen bis zu 150€/m²)
“Natur im Garten” Förderung naturnaher Gartengestaltung
Beratungsförderungen zum Thema Bauwerksbegrünung sind ebenfalls in verschiedenen Bundesländern oder Städten verfügbar, sie sind entweder auf interessierte Betriebe oder auch auf Privatpersonen bezogen:
Oekobusiness Wien (Betriebe)
Ökologische Betriebsberatung Niederösterreich (Unternehmen)
Beratung Bauwerksbegrünung Graz (Betriebe, legitimierte Privatpersonen, Gebäudeeigentümer)
Transparenzportal Leistungen/Förderungen für Privatpersonen
Transparenzportal Leistungen/Förderungen für Unternehmen
Wissenswertes zu Vorgaben und Förderungen
In Österreich stehen unterschiedliche Instrumente und Vorgaben zur Umsetzung begrünter Gebäude bereit. Landesgesetze bilden die gesetzliche Grundlage für die überörtliche und örtliche Raumordnung und Raumplanung. Die Vollziehung der örtlichen Raumplanung fällt nach dem Bundesverfassungsgesetz in den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinden. Es gelten die jeweiligen Vorgaben auf Ebene der Bebauungspläne, die durch Verordnungen festgelegt sind. Die Umsetzung von begrünten Gebäuden ist außerdem eingebettet in fachliche Konzepte mit unterschiedlichem örtlichen Bezug, beispielsweise:
- Biodiversitätsstrategie 2020+ Ministerium für ein Lebenswertes Österreich
- Bioökonomie. Eine Strategie für Österreich BMK
- Die österreichische Strategie zur Anpassung an den Klimawandel BMK
- #mission 2030 Die österreichische Klima- und Energiestrategie BMK
- EMAS Umwelterklärung 2020 BMK
- Stadtentwicklungsplan STEP 2025, Fachkonzept Grün- und Freiraum der Stadt Wien
- Urban Heat Island Strategieplan UHI-STRAT der Stadt Wien
- Maßnahmenpaket „Fit for 55“ im Rahmen des European Green Deal


Standardisierung im Bereich Bauwerksbegrünung
In Österreich ist das Austrian Standards Institute (ASI) für die Normierung zuständig. Im Bereich der Bauwerksbegrünung gibt es bereits zwei etablierte Standards, die bei Umsetzungsprojekten als freiwilliger Mindeststandard beachtet werden sollten und teilweise auch für Förderungen eingehalten werden müssen:
Stand der Technik
Über die Standardisierung hinausgehend kann der jeweils anerkannte Stand der Technik herangezogen werden. Die Fachwelt orientiert sich auch im Falle von Gutachten oder auch Schäden an gängigen, erklärenden Richtlinien, Regelwerken und Leitfäden. Für den Bereich Bauwerksbegrünung gelten als Empfehlung:
Schweizerisches Normungsinstitut
Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau
- FLL Dachbegrünungsrichtlinie (2018)
- FLL Fassadenbegrünungsrichtlinie (2018)
- FLL Innenraumbegrünungsrichtlinie (2011)
Stadt Wien

NEU
KPC Förderung 2023
Im Rahmen von thermischen und energetischen Gebäudesanierungen werden auch Dach- und Fassadenbegrünungen gefördert