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Start - Graz verpflichtet zu mehr Grün: Verordnung regelt Mindestanteil an Begrünung für Bauprojekte
Grünflächenfaktor-Verordnung in Graz
Graz verpflichtet zu mehr Grün: Verordnung regelt Mindestanteil an Begrünung für Bauprojekte
Die Verordnung in der Fassung vom 11.7.2025 macht Begrünung – ob am Boden, auf Dächern oder an Fassaden – zum verbindlichen Bestandteil der Bauplanung. Sie schafft klare Regeln, fördert Bäume und Grünstrukturen und ist ein zentrales Instrument für eine klimaangepasste Stadtentwicklung in Graz.
Für Graz bringt der Grünflächenfaktor bei Dach- und Fassadenbegrünungen mehrere Vorteile: Beide Maßnahmen gelten als vollwertige, anrechenbare Grünflächen, weil sie trotz baulicher Flächenversiegelung wertvolle ökologische Funktionen übernehmen. Dachbegrünungen wirken wie eine natürliche Klimaanlage – sie reduzieren Hitze, binden Feinstaub, verbessern die Luftqualität und speichern Regenwasser, wodurch die Kanalisation entlastet wird. Fassadenbegrünungen kühlen Gebäude, schützen die Bausubstanz vor Witterungseinflüssen, filtern Schadstoffe aus der Luft und fördern die Artenvielfalt, indem sie Lebensraum für Insekten und Vögel bieten. Beide Begrünungsarten verbessern das Mikroklima, steigern die Aufenthaltsqualität im städtischen Raum und helfen, die verpflichtenden Grünflächenanteile auch bei dichter Bebauung zu erreichen. So ermöglichen sie eine nachhaltige, klimaangepasste Stadtentwicklung, ohne dass dafür zusätzliche Freiflächen benötigt werden.
Die Verordnung gilt für das gesamte als Bauland gewidmete Stadtgebiet, außer es existiert im Bebauungsplan ein eigener Wert oder es handelt sich um bestimmte kleinere oder rein genehmigungspflichtige Bauvorhaben ohne bauliche Maßnahmen.
Ziel der Verordnung ist es, einen Mindestanteil an begrünter Fläche auf Bauplätzen sicherzustellen, um Klima, Wasserkreislauf und Lebensqualität zu verbessern. Maßgeblich ist das Verhältnis von vegetationsbedeckten Flächen zur gesamten Bauplatzfläche, ermittelt nach einem festgelegten Bereichstypenplan. Die Mindestwerte variieren je nach Bebauungsstruktur – z. B. 0,8 in Blockrandhöfen und im Grüngürtel, 0,6 bei Geschoßbau oder 0,4 in Betriebsgebieten.
Berechnung:
Berücksichtigung aller Flächen, multipliziert mit ihrem Faktor für Naturhaushaltswirksamkeit (z. B. Vegetationsflächen mit Bodenanschluss = 1,0; Dachbegrünung je nach Substratdicke = 0,4–0,8; bodengebundene Fassadenbegrünung = 0,5 m² pro Laufmeter).
Baumbonus: Zusätzliche Anrechenbarkeit für Neupflanzungen geeigneter Baumarten oder den Erhalt von Bestandsbäumen, abhängig von Größe, Art und Standort.
Versiegelte und bebaute Flächen haben den Faktor 0.
Verbesserungsgebot: Wenn ein Bauplatz im Bestand den geforderten Grünflächenfaktor nicht erreicht, kann bei Neubauten oder Zubauten eine Unterschreitung erlaubt werden – Voraussetzung ist eine verhältnismäßige Verbesserung, z. B. durch zusätzliche Begrünung.
Strafen: Wer die Vorgaben missachtet, begeht eine Verwaltungsübertretung und muss mit einer Geldstrafe rechnen.Die Verordnung macht Begrünung – ob am Boden, auf Dächern oder an Fassaden – zum verbindlichen Bestandteil der Bauplanung. Sie schafft klare Regeln, fördert Bäume und Grünstrukturen und ist ein zentrales Instrument für eine klimaangepasste Stadtentwicklung in Graz.
Mehr Informationen: https://www.graz.at/cms/beitrag/10412985/9229427/