Grünflächenzahl Stadt Salzburg ab 1. März gültig
Ab 1. März 2025 ist die Erreichung der Grünflächenzahl für Bauvorhaben (alle Neubauten, sowie Zu- und Aufbauten; ausgenommen Altstadt-Schutzzonen I und II) in der Stadt Salzburg verpflichtend vorgeschrieben. Salzburg wird damit zu einem Vorreiter gegen Bodenversiegelung.
Die Grünflächen – zu denen neben Wiesen, Sträuchern, Hecken und Bäumen auch begrünte Fassaden, Dächer, Biotope, Teiche und Fließgewässer gehören – müssen künftig in einem festgelegten Verhältnis zur Gesamtfläche des Bauvorhabens stehen. Die Berechnung der Grünflächenzahl ist im Rahmen der Baueinreichung vorzunehmen.
Die Stadtplanung hat in Zusammenarbeit mit dem Institut für Landschaftsplanung der Universität für Bodenkultur in Wien (Boku) eine Methodik entwickelt, um die Qualität der Grün- und Freiflächen im Bauvorhaben wissenschaftlich zu bestimmen. „Kurz gesagt: Je hitzebelasteter eine Fläche ist, desto mehr Grün muss das Bauvorhaben aufweisen. Wird der errechnete Wert nicht erreicht, muss grün nachjustiert werden.“, so Schiester, Planungsstadträtin. Bei Nichteinhaltung drohen ein Verbesserungsauftrag und gegebenenfalls Verwaltungsstrafen.
Hier findest du mehr Informationen über die Grünflächenzahl – Berechnung im Zuge der Baueinreichung
