GRÜNSTATTGRAU begrüßt ...
die Änderung des NÖ Raumordnungsgesetzes 2014
GRÜNSTATTGRAU befürwortet den Beschluss des niederösterreichischen Landtags vom 2. Juli 2020 zur Änderung des NÖ Raumordnungsgesetzes 2014 (NÖ ROG 2014). Diese Änderung wirkt dem enormen Flächenverbrauch von Österreich entgegen.
Ein wichtiger Punkt dieser Änderung sind Widmungsbeschränkungen (begrenzt bis zum 31.12.2023) Folgende Widmungen sind nur möglich, wenn diese Widmungen für öffentliche oder solche Einrichtungen und Betriebe, die zur Versorgung der kulturellen, wirtschaftlichen oder sozialen Bedürfnisse der Bevölkerung erforderlich sind.
– die erstmalige Widmung von Wohnbauland(insgesamt mehr als 1 ha), ausgenommen Bauland-Gebiete für erhaltenswerte Ortsstrukturen sowie Änderungen der Widmungsart von Bauland-Betriebsgebiet in eine Widmungsart des Wohnbaulands,
– die erstmalige Widmung von Bauland-Betriebsgebiet und BaulandIndustriegebiet (insgesamt mehr als 2 ha), einschließlich der dafür jeweils zur Aufschließung unbedingt erforderlichen Verkehrsflächen,
– die erstmalige Widmung von Grünland-Lagerplätze und Grünland Abfallbehandlungsanlagen (insgesamt mehr als 1 ha),
– sowie großflächige Erweiterungen von Verkehrsflächen
(am 09.12.2020, Autor: Rafael Werluschnig, BSc)