Förderung
10.000 Euro Innovationsscheck
Der Innovationsscheck kann von Klein- und Mittelunternehmen, sowie von wirtschaftlich tätigen Vereinen im eCall, dem elektronischen Kundenzentrum der FFG, bis 31.12.2023 beantragt werden.
Der Innovationsscheck kann unter anderem für die Erstellung von Prototypen, für Ideenstudien sowie für Vorbereitungsarbeiten für Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben genutzt und bei Universitäten, Fachhochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen eingelöst werden. Die Förderhöhe ist bis max. 10.000 Euro individuell nutzbar. 80 % der Kosten können mit dem Scheck bezahlt werden (förderbare Gesamtkosten 12.500 Euro). 20 % der Kosten sind als Selbstbehalt vom Unternehmen zu tragen. Pro Jahr kann ein Innovationsscheck bezogen werden.
RÜCKFRAGEN
Österreichische
Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG)
Sensengasse 1, 1090 Wien
Tel.: +43 5 77 55-5000
Februar 2022
ffg.at/Innovationsscheck