Nachhaltige Entwicklung & Gestaltung des Stadtraums: Handreichung zur Anwendung von § 85 der Bauordnung für Wien
Wie der § 85 der Wiener Bauordnung zur qualitätsvollen und nachhaltigen Stadtgestaltung beiträgt – Einblicke und Diskussionen aus dem Workshop mit Vertreter:innen der Stadt Wien und der Ziviltechnikerkammer.
Ein Workshop und Seminar widmete sich am 23.10 der Anwendungspraxis der § 85 der Wiener Bauordnung, der die äußere Gestaltung von Bauwerken regelt. Vertreter:innen der Stadt Wien (Baudirektion Wien, MA19 und MA64) sowie der Kammer der Ziviltechniker:innen für Wien, Niederösterreich und Burgenland lehrten und erläuterten die qualitätsvolle Beurteilung von Bauvorhaben im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung und Gestaltung des Stadtraums sowie zur effizienteren Abwicklung der Planungsprozesse.
Die § 85 der Wiener Bauordnung soll das Stadtbild vor Verunstaltung schützen. Ziel der neuen Handreiche, die abgerufen werden kann, war es ein einheitliches Prüfschema zu entwickeln, das allen Beteiligten – Planer:innen, Behörden und Gutachter:innen – Orientierung gibt.
Zunächst wurde erklärt, dass § 85 zwischen dem gegebenen Stadtbild (also dem, was vor Ort besteht) und dem beabsichtigten Stadtbild (laut Bebauungsplan) unterscheidet. Wenn sich beide widersprechen, hat das beabsichtigte Stadtbild Vorrang. Zusätzlich gibt es Sonderregeln für Schutzzonen, UNESCO-Welterbestätten und Gebäude vor 1945.
Die MA 19 (Stadtbildbegutachtung) und MA 37/MA 64 arbeiten eng zusammen, um zu beurteilen, ob ein Bauprojekt das Stadtbild stört. Wichtig sind Merkmale wie Bauform, Maßstäblichkeit, Baustoffe und Farben. Gebäudehöhe allein zählt nicht als Kriterium.
Beispiele aus der Praxis zeigten, wie schwierig die Beurteilung manchmal ist – etwa bei Dachausbauten, Fassadenbegrünung oder PV-Anlagen. Auch das historische Beispiel der „Lex Hollein“ (Haas-Haus) wurde besprochen, das moderne Architektur in der Wiener Innenstadt erst ermöglichte.
In Workshops wurde diskutiert, ob der Begriff „einheitliche Gestaltung“ noch zeitgemäß ist. Stattdessen solle künftig von einer „zeitgemäßen Fortschreibung der Charakteristik des Stadtbildes“ gesprochen werden, um Innovation und Klimaschutz besser zu integrieren.
Weitere Themen waren die Klimawende im Bauen, die Entwicklung einer nachhaltigen Ästhetik („Wälder auf den Dächern“) und Vorschläge für Änderungen der Bauordnung, um begrünte Dächer und Regenrückhalt zu fördern.
Am Ende stand die gemeinsame Erkenntnis:
Das Stadtbild ist immer vorhanden – selbst wenn es heterogen ist – und sollte mit Verantwortung, Qualität und zeitgemäßer Gestaltung weiterentwickelt werden. Der rechtliche Rahmen ist dabei eine Mindestanforderung, kein Hindernis.
Für alle StadtbegrünerInnen gilt: Ab nun diese Handreihe für Abklärungen verwenden und auch in den Wien Plan reinschauen.

