Neue Auflage des ÖWAV-Regelblatts 45
Das neue ÖWAV-Regelblatt 45 definiert den Stand der Technik für grundwasserschonende Niederschlagswasserbewirtschaftung und stärkt die Bauwerksbegrünung.
Das neue ÖWAV-Regelblatt 45: Oberflächenentwässerung durch Versickerung in den Untergrund liegt vor und bildet den aktuellen Stand der Technik für den Umgang mit Niederschlagswasser ab. Das Regelblatt dient der Umsetzung der Qualitätszielverordnung Chemie Grundwasser sowie der EU-Wasserrahmenrichtlinie, die die langfristige Sauberhaltung und den Schutz des Grundwassers sicherstellen. Blau-grüne Infrastruktur, somit auch Bauwerksbegrünung, müssen sich diesen übergeordneten Zielsetzungen unterordnen.
Besonders hervorzuheben ist die Fassadenbegrünung, die im Regelblatt als wirksame Gegenmaßnahme gegen die Auswaschung von Pestiziden / Bioziden aus benannt wird. Baumelemente mit hoher Wasserspeicherkapazität bilden den Standard für Stadtbäume.
Das Regelblatt enthält zudem eine ausdrückliche Empfehlung zur Beiziehung der Landschaftsarchitektur. Die Fachdisziplin Kulturtechnik hat die Rolle und Expertise der Landschaftsplanung und -architektur anerkannt – ein bedeutender Schritt für die weitere fachliche Zusammenarbeit. Auch die Dachbegrünung wird konkret adressiert. Landschaftsarchitektur und Kulturtechnik sind gefordert, mit den neuen Vorgaben zu arbeiten und in Dialog zu treten.
Für die praktische Anwendung stellt der ÖWAV ein kostenloses Bemessungsmodell in Excel bereit, das Planer:innen bei der nachvollziehbaren und standardisierten Berechnung unterstützt.
Mit dem Regelblatt 45 setzt der ÖWAV klare Leitlinien für eine zukunftsorientierte, grundwasserschonende Planung und stärkt gleichzeitig die Rolle der Gebäudebegrünung im technischen Regelwerk.

