EU Legislative Leitlinien

Neue Legislative zur Klimawandelanpassung

Wichtigste Schritte bei der Entwicklung oder Aktualisierung der Anpassungsstrategien/-pläne

Die jüngsten Extremereignisse – Waldbrände, Dürren, Überschwemmungen und tödliche Hitzewellen – in Europa und der ganzen Welt haben gezeigt, dass die Folgen des Klimawandels unsere Gesellschaften härter und schneller treffen als von der Wissenschaft vorhergesagt.

Die Zunahme von Wetterextremen und Naturkatastrophen wirkt sich verstärkt auf die physische und psychische Gesundheit des Menschen, die Natur und die Wirtschaft aus.

Im Sechsten Sachstandsbericht des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen (Intergovernmental Panel on Climate Change, IPCC) wird festgehalten, dass „die weltweite Anpassung an den Klimawandel überwiegend langsam, isoliert und schrittweise erfolgt“ und dass „selbst bei Emissionssenkungen, die ausreichen, um die Ziele des Übereinkommens von Paris zu erreichen, eine transformative Anpassung erforderlich sein wird“.

Bedauerlicherweise verdeutlichen diese Ereignisse sowie auch der IPCC-Bericht die unzulängliche Vorbereitung und das Missverhältnis zwischen den Klimabedrohungen und den vorhandenen Reaktionsmechanismen und -strukturen. Zwar ist die Vorhersage des künftigen Klimarisikos mit Unsicherheiten behaftet, doch wie die Endphase in Bezug auf die Temperaturen im Jahr 2100 aussehen wird – ob gut, schlecht oder schrecklich – ändert nichts an den Optionen, die für die Klimaanpassungspolitik zur Verfügung stehen. Um die Gesellschaft besser auf die sich verschärfenden Auswirkungen des Klimawandels vorzubereiten, muss der öffentliche Sektor eine noch größere Rolle in Bezug auf die erforderliche klimabedingte Resilienz und die notwendigen nachhaltigen Investitionen einnehmen. Außerdem müssen die richtigen rechtlichen Rahmenbedingungen und Planungskapazitäten (weiter)entwickelt werden, damit die verschiedenen Akteure und Märkte mit Zuversicht und Gewissheit folgen und Investitionen in die Stärkung der Resilienz lenken können.

Um auf die sich verändernde Situation zu reagieren, einen strukturellen Wandel herbeizuführen und die EU auf ihrem Weg zur Klimaresilienz zu stärken, wurde die neue EU-Strategie für die Anpassung an den Klimawandel (2021) ehrgeiziger gestaltet und auf neue Bereiche und Prioritäten ausgeweitet, wobei eine Überarbeitung der Leitlinien von 2013 zu Entwicklung von Anpassungsstrategien gefordert wurde.

Im Juli 2021 trat das Europäische Klimagesetz in Kraft.

Während die Verpflichtungen der GovernanceVerordnung im Zusammenhang mit der Anpassung bisher eher verfahrenstechnischer Natur waren, wurde mit dem Klimagesetz eine tatsächliche Pflicht zur Anpassung eingeführt. Konkret wurde die Anforderung zur Sicherstellung kontinuierlicher Fortschritte bei der Verbesserung der Anpassungsfähigkeit, der Stärkung der Widerstandsfähigkeit und der Verringerung der Anfälligkeit gegenüber Klimaänderungen gemäß Artikel 7 des Übereinkommens von Paris eingeführt. Das Klimagesetz enthält Bestimmungen für nationale Anpassungsstrategien und -pläne (zusätzlich zu jenen auf Unionsebene) und Erwartungen an die Qualität der Anpassungspolitik und ihrer Ergebnisse.

Durch das Klimagesetz wird die Kommission verpflichtet, regelmäßig zu bewerten, ob die einschlägigen nationalen Maßnahmen mit der Sicherstellung von Fortschritten bei der Anpassung vereinbar sind, und Empfehlungen auszusprechen, wenn sie feststellt, dass die Maßnahmen eines EU-Mitgliedstaats nicht damit vereinbar sind, Fortschritte bei der Verbesserung der Anpassungsfähigkeit, der Stärkung der Widerstandsfähigkeit und der Verringerung der Anfälligkeit gegenüber Klimaänderungen sicherzustellen.

Es bedarf solider Anpassungsstrategien und -pläne, um sicherzustellen, dass die Vorsorge auf gesellschaftlicher, politischer und wirtschaftlicher Ebene stetig voranschreitet (im Einklang mit dem europäischen Klimagesetz) und darauf ausgerichtet ist, im Hinblick auf die Klimakrise einen Schritt voraus zu sein (die ultimative praktische Rechtfertigung). Die erfolgreiche Umsetzung von Strategien und Plänen hängt jedoch vom Engagement der Interessenträger und den ihnen zur Verfügung stehenden Ressourcen ab. Die folgenden Merkmale sind wesentlich für die (Neu-)Entwicklung solider Anpassungsstrategien und -pläne, die durch einen unterstützenden Rechtsrahmen untermauert werden, sowie für die Umsetzung einer hochwertigen Anpassungspolitik.
Einige dieser Merkmale betreffen die inhaltlichen Elemente der Anpassungspolitik, während sich andere eher auf Verfahren und Mittel beziehen. Zusammen bilden sie die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Anpassung, die eine umfassendere, schnellere und systemischere Reaktion auf den Klimawandel zulässt.

inhaltliche Elemente

1. Rechtsrahmen, in denen die „Pflicht zur Anpassung“ auf nationaler Ebene verankert ist, einschließlich verbindlicher, regelmäßig aktualisierter (sektoraler) Anpassungsziele, um den Gesamtfortschritt bei der
Stärkung der Klimaresilienz zu messen;
2. regelmäßig aktualisierte Anpassungsstrategien und -pläne, die den Rahmen für die allgemeine Anpassungspolitik und ihre Umsetzung auf strategischer und operativer Ebene bilden (im Einklang mit den
Anpassungszielen
3. anpassungspolitische Prioritäten, mit denen Sektoren oder Bereiche aufgezeigt werden, die einbezogen und von der Anpassungsplanung abgedeckt werden sollen, sowie Auswirkungen oder Risiken, die bei der
Anpassungsplanung berücksichtigt werden müssen. Die Prioritäten sollten in der Rangfolge der Vorgaben und Ziele aufgeführt werden, begleitet von klaren Anpassungswegen, die die Verfahren zur Erreichung dieser Ziele
durch die Abfolge von Optionen und Maßnahmen vorgeben
4. regelmäßig aktualisierte und solide Bewertungen der Auswirkungen des Klimawandels und der Anfälligkeit basierend auf der neuesten Klimaforschung, um die durch den Klimawandel besonders gefährdeten
Bevölkerungsgruppen, wesentlichen Infrastrukturen (Vermögenswerte) und Sektoren (Tätigkeiten) zu ermitteln, die die allgemeine strategische Richtung der Anpassungspolitik bestimmen und kontinuierlich in die
Entscheidungsfindung einfließen
5. Stresstests von (kritischen) Infrastrukturen und Systemen als wichtiger Bestandteil von Risikobewertungen in Bezug auf den Klimawandel
6. Genug sachkundiges Personal und ausreichende finanzielle Ressourcen in allen beteiligten Einrichtungen und Verwaltungsstellen für die Koordinierung von Tätigkeiten und die Durchführung von Maßnahmen auf allen Regierungsebenen (national, regional, lokal)

7. Einbeziehung aller relevanten Interessenträger (Privatsektor, nichtstaatliche Organisationen, bestimmte Gemeinschaften usw.), die besonders anfällig/gefährdet sind und/oder über Wissen/Ressourcen/Kapazitäten verfügen, um zu den Anpassungsmaßnahmen beizutragen und/oder diese umzusetzen;
8. ebenenübergreifende Koordinierung und durchgängige Berücksichtigung sowohl auf horizontaler (z. B. zwischen Ministerien) als auch auf vertikaler Ebene (z. B. mit anderen Ebenen der öffentlichen Verwaltung) bei der Planung und Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen;
9. kontinuierliche Überwachung und Bewertung der Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen, wobei sowohl Verfahren als auch Folgen und Ergebnisse berücksichtigt und die erforderlichen Instrumente bereitgestellt werden. Die Infrastruktur für die Überwachung von Anpassungsergebnissen könnte wichtige Synergien mit der Frühwarnung aufweisen.

August 2023

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