NEWS zu SOLARGRÜNDÄCHERN und Brandschutzbestimmungen.

Ergänzung der Kompetenzstelle Brandschutz (KSB) - Richtlinie zur Errichtung von Photovoltaikanlagen: Die Gleichwertigkeit von Dacheindeckung mit Kies und extensiver Dachbegrünung unter PV-Anlagen hinsichtlich Brandschutzes wurde nun festgelegt.


Die Nutzung von Dachflächen für die Kombination von Photovoltaikanlagen und Dachbegrünung als sogenannte Solargründächer verbindet die Vorteile der Energiegewinnung- und einsparung, des Regenwasserrückhaltes vor Ort, der Reduktion von Oberflächentemperaturen, des Schutzes der Dachabdichtung und der Förderung der Biodiversität. Die Mehrfachnutzung von Dächern geht jedoch mit besonderen brandschutzplanerischen Erfordernissen einher.

Die Kompetenzstelle Brandschutz (KSB) der Stadt Wien hat im September eine wichtige Ergänzung zu ihrer bestehenden Richtlinie für Photovoltaikanlagen auf Flachdächern veröffentlicht. Diese Ergänzung betrifft die brandschutztechnische Gleichwertigkeit der obersten Dacheindeckung mit 5 cm Kies und 8 cm extensiver Dachbegrünung unter Photovoltaikanlagen. Der Zusatz basiert u.a. auf Brennwertbestimmungen von Substraten, die Aufschluss über die Feuerwiderstandsfähigkeit von Dachaufbauten gegeben haben.

Dies basiert auf den neuen Erkenntnissen aus Brandversuchen und schafft Klarheit über die Gleichwertigkeit von 5 cm Kies und extensiver Dachbegrünung im Brandschutz.

Dies vereinfacht nun die Planung von Solargründächern in Wien und fördert nachhaltige Bauweisen, die sowohl ökologisch als auch brandschutztechnisch sicher sind.

5 cm Kies oder Gleichwertig

Im Abschnitt 5.3.3 der Richtlinie wird seit September 2024 klargestellt, dass die brandschutztechnischen Anforderungen für Dächer als erfüllt gelten, wenn:

  • die oberste Dacheindeckung mit 5 cm Kies ausgeführt wird oder
  • eine gleichwertige Lösung, wie eine extensive Dachbegrünung, gemäß ÖNORM L 1131:2010 verwendet wird.

Diese Gleichwertigkeit setzt voraus, dass die Begrünung mindestens folgende Kriterien erfüllt:

  • Eine Mindest-Aufbaudicke von 8 cm (bestehend aus Vegetationstragschicht und Dränageschicht im eingebauten und gesetzten Zustand).
  • Ein Gehalt an organischer Substanz von maximal 8 Masse-% in der Vegetationstragschicht.

Durch die Brandversuche wurde nachgewiesen, dass diese Begrünungslösung brandschutztechnisch gleichwertig zu 5 cm Kies ist, was nun in der Richtlinie verankert wurde und die Umsetzung von Solargründächern in Wien erleichtert.

 

Vorteile der Ergänzung

  1. Brandschutzsicherheit: Die ergänzte Richtlinie stellt klar, dass extensive Dachbegrünungen, die den genannten Anforderungen entsprechen, einen vergleichbaren Schutz gegen die Ausbreitung von Feuer auf dem Dach bieten wie eine 5 cm dicke Kiesschicht.
  2. Planungssicherheit: Bauherren und Planer können zwischen den beiden Optionen wählen, ohne zusätzliche brandschutztechnische Prüfungen vornehmen zu müssen.
  3. Regenwasserrückhaltung: Extensive Dachbegrünungen bieten als Baustein des städteplanerischen Konzeptes der Schwammstadt zusätzlich die Fähigkeit, Regenwasser zu speichern, über die Pflanzen zu verdunsten und verzögert abzugeben, wodurch die Abflussmenge reduziert und die städtische Kanalisation entlastet wird.

Das optimale Ergebnis und den geringsten Pflegeaufwand erreicht man bei Solargründächern mit einem Abstand von mind. 30 cm zwischen PV-Modul Unterkante und Substratoberkante und einem horizontalen Abstand von mind. 60 cm. Dieser Abstand wird auch hinsichtlich Brandschutzes zwischen den Modulreihen gefordert.

Fazit

Die Ergänzung der KSB-Richtlinie basiert auf neuen Erkenntnissen aus Brandversuchen und schafft Klarheit über die Gleichwertigkeit von 5 cm Kies und extensiver Dachbegrünung im Brandschutz. Diese Änderung vereinfacht die Planung von Solargründächern in Wien und fördert nachhaltige Bauweisen, die sowohl ökologisch als auch brandschutztechnisch sicher sind.

Mehr unter: Errichtung von Fotovoltaikanlagen (PV-Anlagen) (wien.gv.at)


Oktober 2024

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