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OIB-Richtlinie 7

Öffentliche Konsultation zur OIB-Richtlinie 7: Gemeinsam Stellung nehmen

Wir laden alle interessierten Akteur:innen aus Planung, Begrünungswirtschaft, Bauwirtschaft, Forschung, Verwaltung, Immobilienwirtschaft, Material- und Produktentwicklung sowie Gebäudebetrieb ein, sich an einer gemeinsamen Stellungnahme zu beteiligen.


Ihre fachlichen Einschätzungen, Praxiserfahrungen und konkreten Änderungsvorschläge sind gefragt. Ziel ist eine gemeinsame, konstruktive Stellungnahme, die die Umsetzung der OIB-Richtlinie 7 praxistauglich, transparent und wirksam unterstützt. 

Bitte senden Sie Ihre Beiträge bis 08.09.2026 an (office@gruenstattgrau.at) oder nehmen Sie an unserem ONLINE Abstimmungstermin am 9.09.2026 16:30 teil.  

Gemeinsam können wir dazu beitragen, dass die neue OIB-Richtlinie 7 nicht nur formal umgesetzt wird, sondern zu einem wirksamen Instrument für klimafitte, ressourcenschonende und zukunftsfähige Gebäude wird. 

Entwurf der neuen OIB-Richtlinie 7 „Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen“ – Warum diese Konsultation wichtig ist:  

Mit dem Entwurf der neuen OIB-Richtlinie 7 „Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen“ wird Nachhaltigkeit erstmals systematisch in den OIB-Richtlinien verankert. Im Mittelpunkt steht die Berechnung und Offenlegung des Lebenszyklus-Treibhauspotenzials von Gebäuden. Damit werden zentrale Anforderungen der europäischen Gebäuderichtlinie in Österreich vorbereitet.  

Die neue OIB-Richtlinie 7 betrifft künftig die Planung, Berechnung, Dokumentation und Nachweisführung von Neubauten. Ab 1. Jänner 2028 soll die quantitative Erfassung des Lebenszyklus-Treibhauspotenzials für neue konditionierte Gebäude mit mehr als 1.000 m² konditionierter Netto-Grundfläche gelten; ab 1. Jänner 2030 für alle neuen konditionierten Gebäude. Das Ergebnis ist im Energieausweis offenzulegen und muss dem As-Built-Zustand entsprechen.  

Die öffentliche Begutachtung ist daher eine wichtige Gelegenheit, praktische Erfahrungen, offene Fragen und Verbesserungsvorschläge einzubringen – bevor die Regelungen in der Praxis verbindlich werden. 

Die OIB-Richtlinie 7 bzw. die Erläuterungen sollten klarstellen, wie Dach- und Fassadenbegrünungen in der GWP-Berechnung und Dokumentation zu berücksichtigen sind – insbesondere dort, wo sie fest mit dem Gebäude verbunden sind und einen Beitrag zu Klimawandelanpassung, Ressourcenschonung, Aufenthaltsqualität und Sanierungsstrategien leisten. 

Offizielle Frist für Stellungnahmen 

Stellungnahmen zum Anhörungsverfahren OIB-Richtlinien 2027 können laut OIB bis 30.09.2026 eingebracht werden. Änderungsvorschläge werden vom OIB nur behandelt, wenn sie über das vorgesehene Kommentarfeld nach Auswahl der jeweiligen OIB-Richtlinie eingebracht werden.  

Vorschlag für unseren gemeinsamen Zeitplan 

Bis 8.09.2026: Sammlung erster Rückmeldungen, Praxisfragen und Änderungsvorschläge 

9.9.2026 16:30 Online Diskussion Termin
Bis 11.09.2026: thematische Bündelung der Beiträge
Bis 18.09.2026: Abstimmung des Entwurfs der gemeinsamen Stellungnahme
Bis 25.09.2026: finale Freigabe durch die Mitwirkenden
Bis 30.09.2026: Einbringung der Stellungnahme beim OIB 

KONNEX zu BAUWERKSBEGRÜNUNG 

Dachbegrünungen sind in den Erläuterungen zur OIB-Richtlinie 7 ausdrücklich relevant: Bei den zu berücksichtigenden Bauteilen werden Dachbeläge auf ungenutzten und genutzten Dachflächen einschließlich Gefälle-, Dichtungs-, Dämm-, Drän-, Schutz- und Nutzschichten sowie Begrünungen genannt.  

Dachbegrünungen  

Wenn eine Dachbegrünung Teil des Gebäudes bzw. des Dachaufbaus ist, kann sie in der Lebenszyklusbetrachtung relevant werden – etwa über Substrat, Dränschichten, Schutzlagen, Abdichtung, zusätzliche Tragwerksanforderungen oder Wartungs- und Austauschzyklen. 

Zusätzlich nennt der OIB-Leitfaden im Zusammenhang mit Sanierungen ausdrücklich die Aktivierung von Dachflächen, etwa zur Energiegewinnung, Begrünung oder Nutzung als Aufenthaltsfläche im Zuge von Dachsanierungen. Damit ist Dachbegrünung auch im Kontext von Bestand, Sanierung, Nutzungsmehrwert und Ressourcenschonung gut anschlussfähig. 

Fassadenbegrünungen 

Fassadenbegrünungen werden nicht gleich ausdrücklich wie Dachbegrünungen genannt. Es gibt aber einen fachlichen Konnex über die Fassadenhülle: In den Erläuterungen werden bei der Baugliederung unter anderem FassadenverkleidungenFassadenöffnungenSonnen- und Lichtschutz sowie feste Einbauteile an der Fassade genannt.  

Für eine Stellungnahme wäre daher wichtig zu klären, wie Fassadenbegrünungen einzuordnen sind: 

  • Ist eine Fassadenbegrünung als gebäudeintegriertes bzw. fest verbundenes Fassadensystem zu bewerten? 
  • Sind Unterkonstruktionen, Rankhilfen, Pflanztröge, Bewässerungssysteme und Wartungsaufwand zu berücksichtigen? 
  • Oder werden bodengebundene Begrünungen teilweise als Außenanlage behandelt und damit nicht in die GWP-Berechnung einbezogen? 

Gerade diese Abgrenzung ist wichtig, weil Außenanlagen laut Erläuterungen grundsätzlich nicht in der Berechnung des Lebenszyklus-Treibhauspotenzials zu berücksichtigen sind.  

 

ZUR WEITEREN INFO: 

Thema 1: Anwendungsbereich und Übergang in die Praxis 

Die Richtlinie bezieht sich grundsätzlich auf den Neubau konditionierter Gebäude. Für die Berechnung wird die konditionierte Bruttogrundfläche laut Energieausweis herangezogen; die konditionierte Netto-Grundfläche kann mit dem Faktor 0,80 aus der konditionierten Bruttogrundfläche ermittelt werden.  

Für die Stellungnahme sind insbesondere folgende Fragen relevant: Ist der Anwendungsbereich klar genug? Sind die Übergangsfristen praxistauglich? Welche Projektarten benötigen zusätzliche Erläuterungen? 

Thema 2: Berechnung des Lebenszyklus-Treibhauspotenzials 

Das Lebenszyklus-Treibhauspotenzial wird für einen Bilanzierungszeitraum von 50 Jahren berechnet. Zu berücksichtigen sind unter anderem die Herstellungs- und Errichtungsphase, Nutzungsphase, Austausch von Bauteilen, betriebsbedingter Energiebedarf, Entsorgungsphase sowie potenzielle Vorteile aus Wiederverwendung, Recycling oder Energieexport.  

Hier sollten wir prüfen, ob die Berechnungsmethodik für Planer:innen, Bauherr:innen, Bauträger, Behörden und Softwareanbieter ausreichend nachvollziehbar und anwendbar ist. 

Thema 3: Systemgrenzen, Bauteile und technische Gebäudeausrüstung 

Für die Ermittlung des Lebenszyklus-Treibhauspotenzials sind Rohbau, Ausbau und technische Ausrüstung zu erfassen. Berücksichtigt werden müssen fest mit dem Gebäude verbundene Teile, einschließlich konditionierter und nicht konditionierter Gebäudeteile wie Keller, Garage, Erschließung, Balkon oder Dachraum.  

Ein wichtiger Diskussionspunkt ist, wie praktikabel die Abgrenzung zwischen Gebäude, Außenanlagen, gemeinschaftlichen Anlagen und technischer Infrastruktur in realen Projekten ist. 

Thema 4: Datenqualität und OIB-GWP-Datenliste 

Die Richtlinie sieht eine Datenhierarchie vor: projekt- und produktspezifische Daten, sektorale Durchschnittsdaten, generische Daten und Standardwerte. Wenn zum Zeitpunkt der Berechnung keine konkreten Daten vorliegen, ist die OIB-GWP-Datenliste heranzuziehen; bei unvollständigen Datengrundlagen können baustoffgruppenspezifische Werte aus dieser Liste verwendet werden.  

Für die Stellungnahme ist wesentlich, ob die Datenliste ausreichend transparent, aktuell, vollständig und für unterschiedliche Bauweisen fair anwendbar ist. 

Thema 5: Energieausweis und Dokumentation 

Das Lebenszyklus-Treibhauspotenzial soll im Energieausweis ausgewiesen werden. Die Muster-Energieausweise werden deshalb als eigenständiges OIB-Dokument geführt, weil sowohl OIB-Richtlinie 6 als auch OIB-Richtlinie 7 darauf Bezug nehmen.  

Die Berechnung des Lebenszyklus-Treibhauspotenzials muss nachvollziehbar dokumentiert werden. Für die Praxis stellt sich die Frage, welche Mindestanforderungen an Dokumentation, Prüfbarkeit, Softwareausgabe und Behördenverfahren erforderlich sind. 

Thema 6: Zirkuläres Planen und Bauen 

Der begleitende OIB-Leitfaden „Zirkuläres Planen und Bauen“ ist als fachliche Orientierung ohne bindende Wirkung angelegt. Er verbindet Lebenszyklusbetrachtung mit den Prinzipien des zirkulären Bauens und behandelt unter anderem Ressourcenbilanz, Gebäudedokumentation, Ressourceneinsatz, Nutzungsflexibilität, Langlebigkeit, Demontage, Rückbau und Ressourcenrückgewinnung.  

Gerade hier liegt eine große Chance: Die Konsultation sollte nicht nur die Berechnungsmethodik behandeln, sondern auch klären, wie Wiederverwendung, Sekundärbaustoffe, erneuerbare Baustoffe, Rückbaubarkeit und Gebäudedokumentation in der Praxis besser unterstützt werden können. 

Thema 7: Praxistauglichkeit, Kosten und Digitalisierung 

Die neuen Anforderungen werden nur dann Wirkung entfalten, wenn sie in Projekten effizient umgesetzt werden können. Dazu braucht es klare Begriffe, konsistente Daten, digitale Schnittstellen, verständliche Nachweise und realistische Anforderungen an kleinere und größere Bauvorhaben.


Quelle: GRÜNSTATTGRAU
Juli 2026

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