Unterstützungen und Anreize

Förderungen

Um Bauwerksbegrünungen qualitätsgesichert umsetzen zu können, sind klare Vorgaben und Förderungen von Seiten der öffentlichen Hand als auch Mindeststandards aus der Wirtschaft hilfreich. Der nachfolgende Überblick ist in Ausarbeitung und wird laufend mit aktuellen Entwicklungen ergänzt.

Förderungen für die Umsetzung können in ganz Österreich ein Teil der Wohnbauförderung sein (Zuschlagspunkte) oder auch direkt von Seiten der Städte in eigenen Fördertöpfen (Begrünungsmaßnahmen) für unterschiedliche Zielgruppen ausgeschüttet werden.

Förderungen in folgenden Städten verfügbar: Graz, Linz, Baden HornMödling, Traun, Eisenstadt, Wieselburg, Feldkirch

Wien: Wien Begrünung, Fassadenbegrünung straßenseitig Stadt Wien, Innenhofbegrünung Stadt Wien, Dachbegrünung Stadt Wien , Förderung von Solargründächern Stadt Wien

Bundesländer mit Förderungen: Burgenland, Kärnten, Niederösterreich

Förderung betrieblich genutzter Neubauten in energieeffizienter Bauweise für Betriebe und Gemeinden (KPC, BMK) – (u. A. extensive Dachbegrünung, Fassadenbegrünungen bis zu 150€/m²)

Förderung von thermischen Gebäudesanierungen für Betriebe und Gemeinden (KPC, BMK) – (u. A. extensive Dachbegrünung, Fassadenbegrünungen bis zu 150€/m²)

“Natur im Garten” Förderung naturnaher Gartengestaltung 

Beratungsförderungen zum Thema Bauwerksbegrünung sind ebenfalls in verschiedenen Bundesländern oder Städten verfügbar, sie sind entweder auf interessierte Betriebe oder auch auf Privatpersonen bezogen:

Oekobusiness Wien (Betriebe)

Ökologische Betriebsberatung Niederösterreich (Unternehmen)

Beratung Bauwerksbegrünung Graz (Betriebe, legitimierte Privatpersonen, Gebäudeeigentümer)

Transparenzportal Leistungen/Förderungen für Privatpersonen

Transparenzportal Leistungen/Förderungen für Unternehmen

NEU

 

KPC Förderung 2023

Im Rahmen von thermischen und energetischen Gebäudesanierungen werden auch Dach- und Fassadenbegrünungen gefördert

Wissenswertes zu Vorgaben und Förderungen

In Österreich stehen unterschiedliche Instrumente und Vorgaben zur Umsetzung begrünter Gebäude bereit. Landesgesetze bilden die gesetzliche Grundlage für die überörtliche und örtliche Raumordnung und Raumplanung. Die Vollziehung der örtlichen Raumplanung fällt nach dem Bundesverfassungsgesetz in den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinden. Es gelten die jeweiligen Vorgaben auf Ebene der Bebauungspläne, die durch Verordnungen festgelegt sind. Die Umsetzung von begrünten Gebäuden ist außerdem eingebettet in fachliche Konzepte mit unterschiedlichem örtlichen Bezug, beispielsweise:

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Standardisierung im Bereich Bauwerksbegrünung

In Österreich ist das Austrian Standards Institute (ASI) für die Normierung zuständig. Im Bereich der Bauwerksbegrünung gibt es bereits zwei etablierte Standards, die bei Umsetzungsprojekten als freiwilliger Mindeststandard beachtet werden sollten und teilweise auch für Förderungen eingehalten werden müssen:

Stand der Technik

Über die Standardisierung hinausgehend kann der jeweils anerkannte Stand der Technik herangezogen werden. Die Fachwelt orientiert sich auch im Falle von Gutachten oder auch Schäden an gängigen, erklärenden Richtlinien, Regelwerken und Leitfäden. Für den Bereich Bauwerksbegrünung gelten als Empfehlung:

Schweizerisches Normungsinstitut

Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau

Stadt Wien

Stadt Salzburg

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Projektbegleitung

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Wir begleiten Dich, damit Dein Begrünungsprojekt zum Erfolgsprojekt wird. Gemeinsam erarbeiten wir Dein Begrünungsziel und sorgen durch Schnittstellenmanagement über den gesamten Planungs- und Bauprozess bis hin zur Inbetriebnahme, Qualitätssicherung und Pflege für ein herausragendes Ergebnis.

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Logo Stadt der Zukunft Innovationslabor

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Stadt der Zukunft ist ein Forschungs- und Technologieprogramm des Bundesministeriums für Klimaschutzes BMK. Es wird im Auftrag des BMKs von der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft gemeinsam mit der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH und der Österreichischen Gesellschaft für Umwelt und Technik ÖGUT abgewickelt.

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