Förderung

Sanierungsoffensive: Umweltförderung

Förderungsmittel für die thermische Gebäudesanierung und Gebäudebegrünungen werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.

Neuer Förderungsbereich

Zweck der Förderung ist die Reduktion des Energieverbrauchs sowie die Reduktion von Treibhausgasemissionen. Gefördert wird die Verbesserung des Wärmeschutzes von überwiegend betrieblich genutzten Gebäuden (mehr als 50 % der beheizten Bruttogrundfläche). Das Datum der erstmaligen Baubewilligung muss vor dem 01.01.2001 liegen. Bei der Förderung der Gebäudebegrünung steht die Reduktion der sommerlichen Erwärmung im Vordergrund.

Thermische Gebäudesanierung für Betriebe

Erhöhung des Ortskern-Zuschlages und des NAWARO-Zuschlages in Ortskernen (auf 10 Euro/m³)

Anhebung der Förderungsbegrenzung pro jährlich reduzierter kWh Heizwärmebedarf auf 1,50 Euro

höhere Förderung von Dach- und Fassadenbegrünungen in Ortskernen bei gleichzeitiger thermischer Sanierung

Förderung von Dach- und Fassadenbegrünungen in Ortskernen bei thermische Sanierten Gebäuden

Förderung erfolgt technologieabhängig als Pauschale abhängig von der begrünten Gebäudefläche (Euro/m²)

Zuschlag für gleichzeitige Entsiegelung von KFZ-Stellplätzen

Fassaden- und Dachbegrünungen

Ein Teilbereich der Förderung für die klimafitten Ortskerne steht für die Begrünung von Dächern, Fassaden oder Boden bereit. Im Rahmen der Umweltförderung im Inland soll im Zeitraum bis 2025 ein Förder­ungsvolumen von 5 Mio. Euro aus dem ÖARP zur finanziellen Unterstützung von Fassadenbegrünung und zur Entsiegelung von Flächen in Ortskernen vergeben werden. Hier geht es um Gebäude, welche die bestehenden Energieeffizienznormen für Sanierungen bereits unterschreiten. Die Förderung kann als eigene Maßnahme oder gemeinsam mit einer thermischen Gebäudesanierung beantragt werden.

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Quellen:

https://www.umweltfoerderung.at

Oktober 2021

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