RICHTLINIE
Bauwerksbegrünung in EPBD von Gebäuden
Legislativvorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) integriert nun auch Bauwerksbegrünung
Die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) in der Europäischen Union (EU) soll den Energieverbrauch der Gebäude verbessern und dabei den verschiedenen klimatischen und lokalen Bedingungen Rechnung tragen. Sie legt Mindestanforderungen und einen gemeinsamen Rahmen für die Berechnung der Gesamtenergieeffizienz fest, welche von den EU-Länder als optimale Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz übernommen werden.
Die EU-Länder müssen ein System für Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz führen. Diese Ausweise kennen wir in Österreich als Energieausweise und liefern potenziellen Käufern oder Mietern Informationen über die Energiebewertung eines Gebäudes und enthalten Empfehlungen für kosteneffiziente Verbesserungen;
Was nun neu ist, und bereits als Legislativvorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) im EU-Parlament zur Abstimmung vorliegt, ist dass die nationalen Behörden der EU-Länder die erforderlichen Maßnahmen treffen müssen, alle neuen Gebäude bis 2028 mit Solartechnologien auszustatten.
Dies bedeutet eine große Chance für Solargründächer!
Grüne Infrastruktur soll nun ebenfalls in die neue Bestimmung aufgenommen werden, wonach die regionalen und lokalen Behörden integrierte Renovierungsprogramme (IRP) entwickeln müssen. Die Mitgliedstaaten und somit auch Österreich müssen sicherstellen, dass “neue Gebäude … sich an den Klimawandel anpassen, unter anderem durch eine grüne Infrastruktur …” (Artikel 7 Absatz 4) und …eine hohe Kapazität zur Abschwächung des Klimawandels und zur Anpassung an den Klimawandel unter anderem durch grüne Infrastrukturen, Kohlenstoffabbau und -speicherung…” (Artikel 8 Absatz 3) berücksichtigen.
In Österreich hat bereits eine Gruppe von Expert:innen einen Vorschlag für den Weg der Integration von Bauwerksbegrünung in den Energieausweis erstellt: Inhalte dazu sind nachzulesen im Projektergebnis „Greenergieausweis”: GREENergieausweis – GRÜNSTATTGRAU (gruenstattgrau.at)
Der Text führt einen neuen Artikel über das neue europäische Bauhaus ein, der die Mitgliedstaaten verpflichtet, “nationale Industriefahrpläne” aufzustellen, um die Verfügbarkeit von lokal anpassbaren vorgefertigten Bauelementen zu erhöhen. Diese Fahrpläne sollten auch die Elemente für geografische Angaben und ganz allgemein Elemente zur Förderung der biologischen Vielfalt (Artikel 7a) umfassen, wozu auch begrünte Flächen gehören sollten.
Ebenfalls wurden die vielfältigen Vorteile grüner Infrastrukturen aufgenommen, und endet mit dem positiven, aber nicht verbindlichen Element: “Daher sollten die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass Gebäude begrünte Flächen umfassen”. Der Gebäudesektor in der EU ist der größte einzelne Energieverbraucher in Europa mit einer Energieabsorptionsrate von 40 % und rund 75 % an Gebäuden, die nicht energieeffizient sind. Angesichts dieser schlechten Energieeffizienzniveaus besteht eines der langfristigen Ziele der EU darin, den Gebäudebestand zu dekarbonisieren.
Diese Richtlinie ist ein wichtiges Element zur Steigerung der Effizienz von Gebäuden.
Quelle: 09_CA-EPBD_EN.pdf (europa.eu)
Erstellt am: März 2023