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EU RENATURIERUNGSGESETZ

Natur schützen und wiederherstellen – was die neue EU-Verordnung für Österreich bedeutet

Die Natur in Europa ist unter Druck – viele Wälder, Wiesen und Moore sind beschädigt oder verschwunden. Deshalb hat die Europäische Union (EU) eine neue Verordnung beschlossen, die helfen soll, unsere natürlichen Lebensräume zu retten und wiederherzustellen. Auch Österreich muss mitmachen: Bis zum 1. September 2026 muss unser Land einen Wiederherstellungsplan erstellen. Darin muss stehen, welche Gebiete in der Natur wiederhergestellt werden sollen – mit konkreten Zahlen und Maßnahmen. Damit dieser Plan Wirkung zeigt, braucht es laut der Umweltorganisation ÖKOBÜRO vier wichtige Voraussetzungen:

1. Bund und Länder müssen gut zusammenarbeiten

In Österreich gibt es oft getrennte Zuständigkeiten – manche Dinge entscheidet der Bund, andere die Bundesländer. Damit der Plan für die Natur funktioniert, müssen sich Bund und Länder gut abstimmen. Dafür braucht es klare gesetzliche Regeln. Ein möglicher Weg ist eine spezielle Vereinbarung (genannt Art. 15a B-VG-Vereinbarung), bei der alle neun Bundesländer zustimmen müssen. Das kann schwierig sein – aber ohne Zusammenarbeit funktioniert der Plan nicht.

2. Die Öffentlichkeit muss mitreden dürfen

Die neue EU-Verordnung sagt ganz klar: Die Menschen in Österreich – also Bürgerinnen und Bürger, Vereine und Umweltgruppen – müssen frühzeitig und wirklich mitentscheiden dürfen, wie der Wiederherstellungsplan aussehen soll. Denn viele Menschen verfügen über Fachwissen und kennen die Natur vor Ort sehr gut. Ihre Meinung ist wichtig. Und: Nur wenn sie früh genug mitreden dürfen, kann der Plan auch tatsächlich besser werden.

3. Der Plan muss rechtsverbindlich sein

Ein Plan, der nur auf dem Papier steht, hilft der Natur nicht. Er muss verbindlich sein – das heißt: Behörden müssen sich daran halten, und wenn nötig, kann auch ein Gericht prüfen, ob der Plan richtig umgesetzt wird. So haben Bürgerinnen und Bürger auch das Recht, den Plan überprüfen zu lassen, wenn sie glauben, dass etwas nicht stimmt.

4. Es braucht rasch neue Gesetze

Die EU gibt vor, was erreicht werden muss, aber nicht genau, wie. Österreich kann also selbst entscheiden, welche Maßnahmen am besten geeignet sind. Zum Beispiel könnten neue Schutzgebiete entstehen oder bestehende Gesetze angepasst werden. Ganz wichtig ist dabei: Gebiete, die schon in gutem Zustand sind, dürfen nicht schlechter werden. Dieses sogenannte Verschlechterungsverbot gilt für ganz Österreich – nicht nur für Naturschutzgebiete. Dafür müssen bald neue Regeln geschaffen werden – vor allem in den Naturschutzgesetzen der Länder.

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