FÖRDERUNG

Biodiversitätsfonds 2021

Mit dem Biodiversitätsfonds hat die Österreichische Bundesregierung eine Förderschiene geschaffen, die zur Umsetzung der österreichischen Biodiversitäts-Strategie und Erreichung der österreichischen Biodiversitäts-Ziele beitragen soll.

Fördermittel für Dein Biodviersitätsprojekt!

Global, in der Europäischen Union (EU), sowie auch in Österreich konnte der seit Jahren fortlaufende Trend der Biodiversitätsverluste trotz zahlreicher Bemühungen und Erfolge in einzelnen Bereichen nicht gestoppt beziehungsweise umgekehrt werden. Biodiversität sichert die Lebensgrundlagen und ist eine zentrale Voraussetzung für eine nachhaltige Entwicklung. Das Wohlbefinden und die Gesundheit der Menschen hängen ebenso von der Natur, ihrer Vielfalt und ihren Ökosystemleistungen ab wie zahlreiche wirtschaftliche Unternehmen und somit auch Arbeitsplätze. Der Erhalt der biologischen Vielfalt zählt gemeinsam mit dem Klimaschutz daher zu den vordringlichsten Umweltaufgaben einer Gesellschaft.

Im Mai 2020 hat die Europäische Kommission die „EU Biodiversitäts-Strategie 2030“ als eine der zentralen Initiativen des Europäischen Grünen Deals vorgelegt und darin die Zielsetzungen der EU für den Schutz und die Wiederherstellung der Biodiversität in der EU festgelegt. Die EU-Biodiversitäts-Strategie unterstreicht, dass „Investitionen in den Schutz und die Wiederherstellung der Natur auch für die Erholung Europas von der COVID-19 Krise und die Wiederbelebung der Wirtschaft von entscheidender Bedeutung sind. Ebenso werden die wirtschaftlichen Notwendigkeiten und Vorteile der Erhaltung der biologischen Vielfalt mit konkreten Ziffern veranschaulicht. Die EU-Mitgliedsstaaten sind aufgefordert ihre nationalen Beiträge zur Erreichung der EU-Biodiversitäts-Ziele festzulegen.

Die österreichische Bundesregierung hat ihre Verantwortung um den Erhalt der biologischen Vielfalt im österreichischen Regierungsprogramm 2020-2024 zum Ausdruck gebracht. Die Ziele und Maßnahmen für den Biodiversitätsschutz sollen in der Biodiversitäts-Strategie Österreich 2030 festgelegt werden. Mit dem Biodiversitätsfonds soll die Umsetzung der Biodiversitäts-Strategie und Erreichung der Ziele der Biodiversitäts-Strategie für Österreich unterstützt werden. Im Bundesministerium werden derzeit die rechtlichen und organisatorischen Grundlagen für die Vergabe der Mittel des Biodiversitätsfonds ab Juli 2021 geschaffen.

Thematische Vorgaben für Projekte 2021

Im Jahr 2021 stehen 5 Millionen Euro für den Biodiversitätsfonds zur Verfügung. Die mit den Mitteln des Biodiversitätsfonds unterstützten Projekte sollen insbesondere dazu beitragen, Grundlagen zur Umsetzung der Biodiversitäts-Strategie 2030 zu entwickeln und geeignete Voraussetzungen sowie Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Umsetzung zu schaffen. Auch sollen im Hinblick auf den Erhalt der Biodiversität besonders dringliche Arten- und Lebensraumschutzprojekte sowie Projekte zur Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme in Angriff genommen werden können.

  • Biodiversitätsmonitoring
  • Schutz der Biodiversität
  • Bewusstseinsbildung
  • Verbesserung der Wissensgrundlagen

Vorgangsweise zur Einreichung von Projekten

Die Mindestvertragssumme beträgt 15.000€. Die maximale Vertragssumme bei Einzelprojekten richtet sich nach Verfügbarkeit der Budgetmittel. Die Vertragshöhe kann in Einzelfällen bei Vorliegen besonderer Gründe bis zu 100% betragen. Einreichungen können so lange erfolgen, wie Budgetmittel vorhanden sind. Einreichung einer ein- bis maximal zweiseitigen Kurzinformation zum Projekt an biodiversitaetsfonds@bmk.gv.at mit mindestens folgenden Angaben:

  • Einreichende (Name, Organisation, Kontaktdetails)
  • Projekttitel
  • Kurzbeschreibung inkl. Zielsetzung des Projekts
  • Projektlaufzeit
  • grobe Kostendarstellung inkl. Eigenmittel- bzw. Eigenleistungsanteil
  • Projektdurchführung
  • angestrebte Ergebnisse

Die Erstprüfung der Kurzbeschreibung erfolgt durch Expertinnen und Experten des Bundesministeriums mit Rückmeldung an die Einreichenden. Im Falle einer positiven Erstprüfung folgen vom Bundesministeriums die Förder- beziehungsweise Vertragsunterlagen. Nach positiver Prüfung der vollständig ausgefüllten Unterlagen durch das Bundesministerium wird ein Vertrag erstellt und zur Gegenzeichnung zugeschickt.

Kontakt

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK)
Abteilung V/10 Nationalparks, Natur- und Artenschutz
Gabriele Obermayr
gabriele.obermayr@bmk.gv.at

Quelle:
https://www.klimaaktiv.at/

Erstellt: Mai 2021

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