RICHTLINIE

Bauwerksbegrünung profitieren von der EPBD für Gebäuden

Die Neufassung der Gebäuderichtlinie (EU) 2024/1275 (Energy Performance of Buildings Directive, EPBD) wurde am 8.5.2024 im Amtsblatt der Union veröffentlicht und ist eine Chance für die Bauwerksbegrünung!

Die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) in der Europäischen Union (EU) soll den Energieverbrauch der Gebäude verbessern und dabei den verschiedenen klimatischen und lokalen Bedingungen Rechnung tragen. Sie legt Mindestanforderungen und einen gemeinsamen Rahmen für die Berechnung der Gesamtenergieeffizienz fest, welche von den EU-Länder als optimale Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz übernommen werden.

Die EU-Länder müssen ein System für Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz führen. Diese Ausweise kennen wir in Österreich als Energieausweise und liefern potenziellen Käufern oder Mietern Informationen über die Energiebewertung eines Gebäudes und enthalten Empfehlungen für kosteneffiziente Verbesserungen;.

https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2024/1275/oj

große Chance für Solargründächer!

Grüne Infrastruktur spielt nun ebenfalls eine Rolle, wonach die regionalen und lokalen Behörden integrierte Renovierungsprogramme (IRP) entwickeln müssen. Die Mitgliedstaaten und somit auch Österreich müssen sicherstellen, dass „neue Gebäude … sich an den Klimawandel anpassen, unter anderem durch eine grüne Infrastruktur …“ (Artikel 7 Absatz 4) und …eine hohe Kapazität zur Abschwächung des Klimawandels und zur Anpassung an den Klimawandel unter anderem durch grüne Infrastrukturen, Kohlenstoffabbau und -speicherung…“ (Artikel 8 Absatz 3) berücksichtigen.

In Österreich hat bereits eine Gruppe von Expert:innen einen Vorschlag für den Weg der Integration von Bauwerksbegrünung in den Energieausweis erstellt: Inhalte dazu sind nachzulesen im Projektergebnis „Greenergieausweis“: GREENergieausweis – GRÜNSTATTGRAU (gruenstattgrau.at), Folgeprojekte sind MAGRET.

Sanierung als Chance für Gründächer!

Die Mitgliedstaaten müssen die neuen Regelungen bis spätestens 29.5.2026 in nationales Recht umsetzen.

Die Überarbeitung der Richtlinie ist Teil der „Fit für 55“-Vorschläge der Kommission zur Umsetzung des europäischen Grünen Deals und des Europäischen Klimagesetze. Ziel ist es, den Gebäudebestand in der gesamten Union bis 2050 zu dekarbonisieren.

Zu den wichtigsten Neuerungen gehören:

  • Verpflichtende Gebäudeautomationsfunktionen für neue und umfassend renovierte Wohngebäude ab Mai 2026
  • Erstellung nationaler Gebäuderenovierungspläne zur Transformation des Bestands in Nullemissionsgebäude bis 2050
  • Indikatives Ziel zum Ausstieg aus mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizkesseln bis 2040
  • Verpflichtung zur Berechnung des Lebenszyklus-Treibhauspotenzials für Neubauten über 1.000 m² ab 2028 und alle Neubauten ab 2030

Die Mitgliedstaaten müssen die umfangreichen Vorgaben innerhalb von 24 Monaten nach Inkrafttreten, also bis Mitte 2026, in nationales Recht umsetzen.

Hier das Gesetzblatt: https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2010/31/oj

Erstellt am: März 2023

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