Mission Klimaneutrale Stadt – (TIKS) Technologien und Innovationen für die klimaneutrale Stadt 2025
10.04.2025 - 10.07.2025, 12:00 Uhr Einreichfrist 1. Forschungs- und Demonstrationsprojekte zur Entwicklung klimaneutraler, resilienter und klimawandelangepasster Städte
Das Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI) und der Klima- und Energiefonds haben sich das Ziel gesetzt, gemeinsam durch die Mission „Klimaneutrale Stadt“ die Umsetzung der Energie- und Klimaziele in österreichischen Städten, Quartieren und Gebäuden zu ermöglichen und zu beschleunigen.
Was wird gefördert?
Projektvorhaben für Förderungen können in folgenden Ausschreibungsschwerpunkten eingereicht werden:
- Ausschreibungsschwerpunkt 1 – Urbane Technologieentwicklungen
- Ausschreibungsschwerpunkt 2 – Urbane Systeminnovationen
- 2.1 Technische, sozial-ökologische und wirtschaftliche Systemlösungen
- 2.2 Sondierungen für Klein- und Mittelstädte
- 2.3 Sondierungen für den zirkulären Hoch- und Tiefbau
- Ausschreibungsschwerpunkt 3 – Urbane Pilotdemonstrationen
- 3.1 Demonstration von innovativen Gebäudetechnologien und Prototypen
- 3.2 Quartiersdemonstrationen
- 3.3 Lokale, städtische Quartiershubs zur klimaneutralen und klimaresilienten Quartiersentwicklung in Pionier-Großstädten
- Ausschreibungsschwerpunkt 4 – Mobilisierung und Vernetzung für regeneratives und lebenszyklusbasiertes Bauen
Darüber hinaus werden ebenfalls F&E-Dienstleistungen zu folgenden Themen finanziert:
- F&E-Dienstleistung 5.1: Vergleichende Lebenszyklus-Bilanzierung von zukunftsfähigen Bauweisen
- F&E-Dienstleistung 5.2: Kreislauffähige Verwendung von Bodenaushubmaterial in der Bauwirtschaft
- F&E-Dienstleistung 5.3: FIT4NEB – Planungsgrundlagen zur Umsetzung von Quartieren und Stadtteilen im Sinne des NEB
- F&E-Dienstleistung 5.4: Resiliente Stadtentwicklung – Strategien zur nachhaltigen Klimawandelanpassung für zukunftsfitte Städte
Einreichfrist 1: 10.07.2025
AS-Schwerpunkte: 1, 2, 3.1, 3.2 & 4
F&E-DL: 5.1, 5.2 & 5.3
Einreichfrist 2: 09.10.2025
AS-Schwerpunkte: 3.1, 3.2 & 3.3
F&E-DL: 5.4
Wer wird gefördert?
Die Ausschreibung richtet sich an alle Akteurinnen und Akteure, die sich mit Forschungs- und Entwicklungsfragen im Zusammenhang mit der Klimaneutralität von Städten beschäftigen (u.a. „Pionierstädte“).
Es können Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, Unternehmen und sonstige nicht-wirtschaftliche Einrichtungen gefördert bzw. finanziert werden. Die Teilnahme ausländischer Partner ist unter Berücksichtigung der in den Instrumentenleitfäden festgehaltenen Kriterien möglich.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe der Förderung ist abhängig von Organisationsart, Instrument und Forschungskategorie. Die Details finden Sie im Ausschreibungsleitfaden sowie in den Instrumentenleitfäden.
Was sind die Einreichkriterien?
Die genauen Einreichkriterien finden Sie im Ausschreibungsleitfaden sowie in den Instrumentenleitfäden. Bitte beachten Sie auch den Kostenleitfaden für etwaige Details. Sämtliche Leitfäden finden Sie im Bereich Ausschreibungsdokumente weiter unten auf dieser Seite.
Sollten Sie Fragen haben, stehen wir gerne für Beratungsgespräche zur Verfügung. Vereinbaren Sie einen Termin und senden Sie im Vorfeld eine Projektskizze an uns, um das Gespräch effizient gestalten zu können. Eine Vorlage für die Projektskizze finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
In den Subthemen 2.2 und 3.3 haben verpflichtend Beratungsgespräche mit der FFG stattzufinden. Zu Subthema 2.2 hat dieses bis 26.06.2025 und zu Subthema 3.3 bis 25.09.2025 zu erfolgen.
Hinweis: Für Subthema 2.2 wurde die Frist für verpflichtende Beratungsgespräche bis zum 30.06.2025 verlängert.
Zudem wird die Durchführung eines Beratungsgespräches mit der FFG insbesondere für Demonstrationsprojekte in Schwerpunkt 3 empfohlen.
Ergänzende Fragen zu den Inhalten der ausgeschriebenen F&E-Dienstleistungen sind ausschließlich schriftlich per E-Mail bis spätestens vier Wochen vor Einreichfrist an alexander.gneth-poeltl@ffg.at und theresa.heitzlhofer@ffg.at zu stellen. Die Anfragen werden gesammelt und anonymisiert beantwortet. Im Sinne der Gleichbehandlung wird gebeten, die Fragen so zu stellen, dass ein Rückschluss auf die Fragenden nicht möglich ist. Die Anfragen werden bis spätestens zwei Wochen vor Einreichfrist beantwortet und als PDF auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.
Wie erfolgt die Einreichung?
Die Einreichung ist ausschließlich elektronisch und vor Ablauf der Einreichfrist via eCall möglich.
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Bei Demonstrationsprojekten im Ausschreibungsschwerpunkt 3 sind die verpflichtenden Zusatzinformationen auszufüllen und als Anhang ergänzend zur Online-Projektbeschreibung hochzuladen. Die Vorlage finden Sie unter den Ausschreibungsdokumenten weiter unten.
Wann gibt es eine Entscheidung?
Die Förderentscheidung liegt voraussichtlich für Einreichfrist 1 im Oktober 2025 und Einreichfrist 2 im Dezember 2025 vor.