RICHTLINIE

Novelle der Wiener Bauordnung

Die Novelle der Wiener Bauordnung ist aktuell im laufenden Begutachtungsverfahren. Bis Ende 2023 soll der Entwurf zur Bauordnungsnovelle 2023 im Landtag beschlossen werden. Was bedeutet dies für Bauwerksbegrünung? Wir freuen uns über Statements und Feedback.

Nach der Fachenquete im November, wo GRÜNSTATTGRAU die Vorteile der Solargründächer vorgestellt hat, wurde nun die Novelle zur Wiener Bauordnung präsentiert. Sie soll noch Ende des Jahres im Landtag beschlossen werden… Wien möchte die lebenswerte Klimamusterstadt bleiben und um das Mikroklima zu verbessern, sollen Fassaden- und Dachbegrünungen erleichtert werden. Viele der Maßnahmen sind zu begrüßen, aber ob es dazu führen wird, die Bauwerksbegrünung zu forcieren, ist fraglich:.

  • Rankhilfen dürfen künftig ausnahmsweise bis zu 20 Zentimeter über Fluchtlinien ragen, Dachbegrünungen dürfen die Gebäudehöhe um bis zu 15 Zentimeter überschreiten. ACHTUNG: dies ist nun nur mehr in Kombination einer WDVS, womit es eine Verschlechterung darstellt.
  • Im Umgang mit Regenwassermanagement soll es Verbesserungen geben.
  • Auch der Entsiegelung sind neue Vorschriften gewidmet. Zum Beispiel sollen das verpflichtende Pflanzen von Bäumen und die Gartengestaltung auf die Bauklasse I ausgeweitet werden.
  • Die Novelle sieht  vor, dass künftig je fünf Stellplätzen ein großkroniger Baum zu pflanzen ist. 50 Stellplätze bedeuten also zehn Bäume, die das Mikroklima auf dem Parkplatz erheblich verbessern sollen.
  • Neu ist auch, dass unverbaute Bereiche zu mindestens zwei Dritteln gärtnerisch zu gestalten ist  und eine bodengebundene Begrünung und Bepflanzung aufweisen.
  • Bei größeren Renovierungen kommt es zukünftig zu einer Entsiegelung von Innenhöfen durch verpflichtende gärtnerische Ausgestaltung. Damit wird allerdings die Nacherdichtung nicht gefördert, eine Dachbegrünung zusätzlich wäre ratsam
  • Die Möglichkeiten Fassadenbegrünungen im Bebauungsplan festzuschreiben, werden ausgeweitet.
  • Die Grünrauminfrastruktur wird als Planungsziel verankert

 

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