Die Verordnung in der Fassung vom 11.7.2025 macht Begrünung – ob am Boden, auf Dächern oder an Fassaden – zum verbindlichen Bestandteil der Bauplanung. Sie schafft klare Regeln, fördert Bäume und Grünstrukturen und ist ein zentrales Instrument für eine klimaangepasste Stadtentwicklung in Graz.
Graz verpflichtet zu mehr Grün: Verordnung regelt Mindestanteil an Begrünung für Bauprojekte
