Auch Österreich muss mitmachen: Bis zum 1. September 2026 muss unser Land einen Wiederherstellungsplan erstellen. Darin muss stehen, welche Gebiete in der Natur wiederhergestellt werden sollen – mit konkreten Zahlen und Maßnahmen.
EU-Renaturierungsverordnung zur Wiederherstellung der Natur – was bedeutet dies für die Bauwerksbegrünung?
