Artikel 8 zur Wiederherstellung städtischer Ökosysteme verpflichtet die Mitgliedstaaten, Grünflächen und Baumüberschirmung in Städten mindestens auf dem heutigen Niveau zu sichern und ab 2030 schrittweise auszubauen; Anmerkungen, Vorschläge und Kommentare können bis zum 16. Januar eingebracht werden.
MACH MIT! Anmerkungen, Vorschläge und Kommentare zur Wiederherstellungsverordnung bis 16.1.26 möglich!

